AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Unsere AGB gelten jeweils in der aktuellen Form für alle von uns angebotenen Lieferungen und Leistungen. Sie werden auch für zukünftige Verträge einbezogen, (2) Für den Vertrag gelten ausschließlich diese AGB. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

§ 2 Vertragsabschluss
(1) Der Vertragsabschluss kommt durch unsere Bestätigung Ihrer Bestellung zustande. Sofern wir Ihnen vorab ein Beispielangebot über unsere Leistungen und Preise zusenden, handelt es sich hierbei lediglich um eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. (2) Soweit nicht im Beispielangebot etwas anderes geregelt ist, erlöschen diese spätestens vier Monate ab Datum des Beispielangebots. (3) Bei optionalen Reservierungen / Bestellungen sind wir berechtigt, die Reservierung /Bestellung aufzuheben, sobald das vereinbarte Datum der Reservierung / Bestellung abgelaufen ist. (a) Nicht in Anspruch genommene Leistungen und Lieferungen, die Vertragsbestandteil geworden sind, können nicht rückvergütet werden.

§ 3 Preise und Änderungen
(1) Die genannten Preise gelten in Euro. Soweit nicht anders bestimmt, gelten unsere Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. (2) Die Verfügbarkeit einzelner Produkte ist saisonal bedingt. Sollten einzelne Produkte nicht verfügbar sein, behalten wir uns einen Austausch gegen zumindest gleichwertige Produkte vor. Sofern unsere Leistungen nach Ablauf von vier Monaten ab Vertragsschluss geliefert oder erbracht werden soll, können wir für einen solchen saisonal bedingten Austausch eine angemessene Preisanpassung vornehmen.

§ 4 Gewährleistung und Haftung
(1) Selbst im bestgeführten Unternehmen kann nicht ausgeschlossen werden, dass irgendwo ein Problem auftaucht. Absolute Perfektion schaffen noch nicht einmal Maschinen. Auch wenn wir so perfekt wie möglich sein wollen, kann es passieren, dass etwas schiefläuft. Georgs Restaurant & Catering gewährleistet, dass die Produkte zum Zeitpunkt der Lieferung die vertraglich zugesicherten Eigenschaften haben. Offensichtliche Mängel sind bei der Anlieferung am Cateringort mündlich oder fernmündlich unverzüglich zu rügen, um uns die Mängelbeseitigung zu ermöglichen. Georgs Restaurant & Catering hat das Recht auf kostenlose Nachbesserung oder Austausch der reklamierten Ware. Spätere Reklamationen können wegen fehlender Überprüfbarkeit nicht mehr akzeptiert werden. (2) Sollte der Kunde nach Vertragsabschluss feststellen, dass Ware oder Leistungen falsch bestellt wurden, ist ein Umtausch leider nicht möglich, (3) Für unsachgemäße Lagerung durch den Kunden können wir natürlich keine Haftung übernehmen. (4) Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

§ 5 Teilnehmerzahl
(1) Planbarkeit schafft Zufriedenheit. Aus diesem Grund sollten uns bis spätestens sieben Werktage vor der gebuchten Veranstaltung die genaue Anzahl der Teilnehmer sowie die abschließende Speisenauswahl / Getränkebestellung schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt werden. (2) Sofern die Teilnehmerzahl die angemeldete Zahl übersteigt, sind wir nicht verpflichtet, Nachlieferungen zu leisten. Sofern wir in diesem Fall eine Nachlieferung leisten, werden über die bestellte Lieferung hinausgehende Nachlieferungen von Speisen, Getränke oder Equipment nach den angebotenen Preisen gesondert berechnet.

§ 6 Lieferung und Lieferadresse
(1) Die Anlieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse am vereinbarten Tag. Wir bemühen uns, die Liefertermine pünktlich einzuhalten. Es kann aber dennoch zu gewissen zeitlichen Verschiebungen kommen, die nicht in unserer Macht liegen, wie z. B. Verkehrsstaus, Verkehrsunfall, Demos oder Streiks. (2) Der Kunde wird bei der Durchführung der Veranstaltung und bei der Übernahme der Lieferung rechtzeitig auf Besonderheiten am oder im Veranstaltungsort hingewiesen. Besondere Erschwernisse wie mehrere Treppen / Etagen, lange Wege, enge Gänge, fehlender Aufzug etc. sollten uns vor der Anlieferung mitgeteilt werden, da solche Erschwernisse Zusatzkosten verursachen können.

§ 7 Leihgegenstände
(1) Alle Gegenstände, die im Zusammenhang mit einer Lieferung bereitgestellt werden, sind dem Kunden nur für diese Veranstaltung geliehen und sind vom Kunden unmittelbar nach Abschluss der Veranstaltung an uns zurück zu geben. Bei Anmietung von Geschirr, Besteck, Gläsern etc. beziehen sich die Mietpreise auf eine Mietdauer von drei Tagen. (2) Der Kunde verpflichtet sich, die überlassenen Gegenstände pfleglich zu behandeln und in einwandfreiem Zustand zurück zu geben. Fehlmengen und Beschädigungen gehen zu seinen Lasten. Der Kunde haftet in Höhe des Wiederbeschaffungswertes.

§ 8 Stornierung
(1) Der Vertrag kann storniert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Die Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Ein wichtiger Grund ist nicht gegeben, wenn die Ursache für die Stornierung allein im Risikobereich des Kunden liegt. (2) Wird der Vertrag storniert, sind wir berechtigt, nachfolgende Stornokosten zu berechnen:

Stornierung erfolgt:
21 bis 11 Tage vor Lieferzeitpunkt: 25 % der vereinbarten Vergütung
10 bis 6 Tage vor Lieferzeitpunkt: 50 % der vereinbarten Vergütung
5 Tage bis 1 Tag vor Lieferzeitpunkt: 80 % der vereinbarten Vergütung.
am Liefertag: 100 % der vereinbarten Vergütung, abzüglich ersparter Aufwendungen.

Kann der Kunde nachweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist oder dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist, verringern sich die Stornokosten auf den nachgewiesenen Schadensbetrag.

§ 9 Zahlung
Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.

§ 10 Sonstiges
Musiker und Künstlergagen sind direkt vom Kunden zu zahlen. Auch GEMA-Gebühren sind vom Kunden direkt zu übernehmen.
Für die Auftragsbearbeitung werden die erforderlichen persönlichen Daten des Kunden gespeichert.
Es ist selbstverständlich, dass wir die Daten vertraulich behandeln.
Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass er die erforderlichen Genehmigungen für die Veranstaltung rechtzeitig einholt.
Die Verkehrssicherungspflicht für die gesamte Veranstaltung liegt beim Kunden.

§ 11 Gerichtsstand und Erfüllungsort
(1) Erfüllungsort ist der Sitz von Georgs Restaurant und Catering in Trier. (2) Gerichtsstand ist Trier. Dies gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist. (3) Es gilt nur das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages einschließlich seiner einvernehmlichen Aufhebung oder Kündigung bedürfen der Schriftform. Die Aufhebung des Schriftformerfordernisses ist gleichfalls nur schriftlich möglich. (2) Nebenabreden zu dem Vertrag bestehen nicht. (3) Sollte eine Bestimmung des Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Geltung der übrigen Bestimmungen des Vertrages hierdurch nicht berührt. Die Parteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, die rechtsunwirksame Bestimmung durch eine rechtlich zulässige und mit den Bestimmungen des Vertrages in Übereinstimmung stehende Regelung zu ersetzen, welche dem wirtschaftlich verfolgten Zweck der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt.

Trier, den 25.05.2021